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Brautkleid in Kommission geben
Wir nehmen Kleider in Kommission , das heißt , daß die Kleider nicht von uns gekauft werden ,
sondern sie werden für 6 oder 12 Monate in unser Sortiment aufgenommen , und nach dem Verkauf
erhalten wir eine Verkaufsprovision von 30 % vom Verkaufswert .
Den Aufnahmebogen können Sie entweder per e-Mail ( info@secretmomentbrautmoden.de )
oder per Post anfordern .
Bitte vorab Bilder und genaue Daten von der Kommissionsware an uns zusenden .
Erst dann wird entschieden , ob wir die Kommissionsware aufnehmen können .
Daten , die für uns wichtig sind :
- Hersteller
- Konfektionsgröße , auch nach eventueller Änderung
- Kaufpreis / Beleg
- Körpergröße
- Schuhabsatzhöhe
- Bilder
Voraussetzung zur Aufnahme :
- Kommissionsware muss frisch gereinigt sein
- einwandfreier Zustand der Ware
- Kaufbeleg muss vorhanden sein
- Brautkleid darf nicht älter als 5 Jahre sein
Nach Ablauf des Vekaufs :
Nach dem Verkauf wird man telefonisch oder per e-Mail benachrichtigt und der Betrag wird , nach Abzug der Provision
innerhalb von 3 Werktagen , auf die angegebene Kontonummer überwiesen .
Wenn Kommissionsware nicht verkauft wird :
Die nicht verkaufte Ware muss nach Ablauf wieder abgeholt werden , da bitte ich um vorherige
telefonische Terminabsprache .
Sollte die Kommissionsware nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ( 14 Tage nach Vertragsende )
nicht abgeholt werden , wird eine Aufwandentschädigung von 5,- Euro erhoben .
Gerne kann die Ware auch versendet werden , die Kosten jedoch übernimmt der Eigentümer .
Sollte nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ( 30 Tage nach Vertragsende ) die Kommissionware nicht abgeholt werden ,
geht die Ware in den Besitz von secret Moment Brautmoden über .
Nach Ablauf der vereinbarten Verwahrungsfrist von 6 Monaten verjähren alle Ansprüche .
Welche Ware können Sie noch zur Kommission aufgeben :
- Brautschuhe , Handtasche , Schleier
- Accessoires / Schmuck